Die Sportförderrichtlinien sind nun neu veröffentlicht worden. Überarbeitet worden sind dabei das Mindestaufkommen je Vereinsmitglied.
je Mitglied bis einschließlich 13 Jahre : 12,- €
je Mitglied bis einschließlich 17 Jahre : 25,- €
und je Mitglied ab 18 Jahre : 50,- €
Weiterhin gilt die Bagatellgrenze von 500 Punkten und bei Abrechnung eines Trainer-C-Scheins eine max. Anrechnung von 4 % (bei höheren Jugendzahlen ist eine Erhöhung des Prozentsatzes möglich) der Lizenzen im Verhältnis zur Mitgliederzahl. D.H. erst bei einer Mitgliederzahl von 25 kann der Schein mit den vollen 650 Einheiten angerechnet werden, ansonsten wird dies anteilmäßig berechnet (Bayernsport Ausgabe 2012/4).
Weiterhin gilt auch die Bedingung, daß mindestens 10 % der Mitglieder jünger als 27 Jahre sein müssen. Auch dies ein Grund, aktiv Jugend- und Nachwuchsarbeit zu betreiben.
Die Gesetzesveröffentlichung hier
Freitag, 27. Januar 2012
Neue Regularien für die Sportförderrichtlinien
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